Statt Boni für wenige finanzielle Anerkennung für viele. ARK Bayern fordert steuerliche Erleichterungen für systemrelevante Berufe

Nürnberg/München, 3. April 2020 Nicht nur Applaus, sondern eine spürbare finanzielle Anerkennung für systemrelevante Berufe hat die Arbeitsrechtlichen Kommission von Kirche und Diakonie in Bayern (ARK) jetzt gefordert. Der Vorsitzende, Dr. Günther Bauer: „Wenn Erzieher, Erzieherinnen, Mitarbeitende in der Pflege dem Bundestag standing ovations Wert sind, sollte diese Wertschätzung am Monatsende auch auf dem Konto spürbar sein.“ Bauer schlägt darum eine steuerliche Entlastung in Höhe von 500 Euro monatlich für die soziale Berufe vor, die in der Zeit von Corona durch ihre Arbeit mit Klienten und Klientinnen besonderen Belastungen  ausgesetzt sind. Dazu zählen neben Mitarbeitenden in der Alten - und Krankenhilfe die aus der Kinder- und Jugend sowie der Behinderten- und Wohnungslosenhilfe.

 

„Anders als Unternehmen der Privatwirtschaft können die gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrt aber nicht einfach Rücklagen bilden, aus denen sie Anerkennungsleistungen für Mitarbeitende finanzieren können.“ Sie müssten vielmehr mit den Kostenträgern verhandelt werden oder aber würden - im Bereich der Pflege - den Eigenanteil der Bewohnerinnen und Bewohner deutlich erhöhen. „Die vorgeschlagene Steuererleichterung soll aber die Wertschätzung der gesamten Gesellschaft ausdrücken - die ja gerade jetzt vom Einsatz der Mitarbeitenden in den sozialen Einrichtungen profitiert.“ Darum sei es auch nur fair, eine solche Anerkennung über eine Steuererleichterung zu finanzieren.

 

Die ARK denkt laut Günter Popp - er vertritt in der Kommission die Dienstnehmer - an einen Steuerfreibetrag ähnlich dem Kinderfreibetrag. „Abhängig von der Steuerklasse bedeutet dies für die Beschäftigten ein Plus von bis zu 200 Euro im Monat.“ Im Gegensatz zu klassischen Zulagen sei ein Steuerfreibetrag auch nicht steuerpflichtig. Popp: „Mehr netto vom Brutto - hier wäre das wirklich einmal der Fall.“ 

 

Die Finanzminister des Bundes und der Länder hätten Bauer zufolge gezeigt, dass sie die Folgen der Corona-Krise auch mit fiskalischen Instrumenten abfedern wollten. So können Gewerbetreibende die Herabsetzung der Steuervorauszahlung ebenso beantragen wie Steuerstundungen. „Nicht zuletzt haben namhafte CSU-Vertreter gefordert, Helfern in systemrelevante Berufen die Steuern ganz zu erlassen“, ergänzt  Bauer mit Blick auf entsprechende Äußerungen von Volker Ullrich, dem Chef der Christlich Sozialen Arbeitnehmerunion. 

 

Die Arbeitsrechtliche Kommission reagiert mit diesem Vorschlag unter anderem auf die Ankündigung der AWO München, aufgrund der Mehrbelastung durch Corona Mitarbeitenden in der Pflege einen Bonus von bis zu 300 Euro zu bezahlen. Günter Popp: „Solche Boni müssen nicht nur finanziert werden - sie sind auch ungerecht. Denn auch andere Arbeitsfelder der Sozialwirtschaft sind durch Corona besonders belastet. Dazu zählen die Kinder- und Jugendhilfe ebenso wie die Behindertenhilfe.“ Eine steuerliche Entlastung käme allen Mitarbeitenden dieser Bereiche gleichermaßen zugute und wäre verhältnismäßig unbürokratisch umzusetzen. 

 
Die ARK Bayern ist das oberste Tarifgremium für Evangelisch-Lutherische Kirche und Diakonie in Bayern. Ihre Entscheidungen betreffen deren derzeit rund 117.000 Mitarbeitende. Die ARK besteht aus 16 unabhängigen Mitgliedern. Sie ist paritätisch besetzt mit je vier Vertreterinnen und Vertretern der Mitarbeitenden im kirchlichen Dienst, der Mitarbeitenden im diakonischen Dienst, der kirchlichen Körperschaften und der Träger diakonischer Einrichtungen. Sie beschließt insbesondere Regelungen zu Abschluss und Inhalt von Arbeitsverträgen und ist für das Aushandeln von Entgelten zuständig. Die Beschlüsse der ARK sind verbindlich und wirken normativ.