Einstieg in die Entgeltrunde 2019/2020. Arbeitsrechtliche Kommission (ARK) analysiert betriebliche Zusatzversorgung

Nürnberg/München, 31. Januar 2018. Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ELKB) hat sich am 25. Januar 2018 eingehend mit den rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen ihrer betrieblichen Zusatzversorgung befasst.

Die Befassung mit dieser Frage in der Entgeltrunde 2019/2020 ist auf eine Prozessvereinbarung zwischen Dienstgeberseite und Dienstnehmerseite der ARK aus dem Jahr 2017 zurückzuführen. Die Pflichtbeiträge zur Evangelischen Zusatzversorgungskasse (EZVK) Darmstadt steigen von 4,8 v. H. auf 5,2 v. H. zum 1. Januar 2018 und auf 5,6 v. H. ab 1. Januar 2019.

Vor diesem Hintergrund hat die Dienstgeberseite die Vorstellung geäußert, die Mitarbeitenden an den nicht unerheblich steigenden Beiträgen zu ihrer Betriebsrente bei der EZVK zu beteiligen. Bislang tragen die Dienstgeber diese Beiträge alleine, was ihres Erachtens zu Wettbewerbsnachteilen in öffentlichen Ausschreibungen führt. Die Dienstnehmerseite lehnt eine solche Beteiligung aktuell jedoch entschieden ab.

Vanessa Baumann, Vorstandsmitglied der EZVK, hat die Kommissionsmitglieder über die Neuerungen und Auswirkungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes, die Beitragsentwicklung und die arbeitsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten bei den Zusatzversorgungsbeiträgen informiert. In der anschließenden Diskussion betonte Günter Popp, stellvertretender Vorsitzender der ARK, für die Dienstnehmerseite: „Mit uns wird es derzeit keine Mitarbeitendenbeteiligung an den Beiträgen zur Zusatzversorgung geben. Erst ab einem Dienstgeberbeitrag von über 5,6 v.H. ist dies überhaupt vorstellbar. Außerdem würde eine solche Beteiligung eine echte Kompensation für die Mitarbeitenden erfordern, z.B. über eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit.“

Die Entgeltrunde für 2019 soll für die Diakonie Bayern bis zum Sommer 2018 entschieden sein. Ob und wie dieses Thema in dem letztendlichen Verhandlungsergebnis eine konkrete Rolle spielen wird, bleibt abzuwarten. Die Kommission wird sich am 12. April 2018 zu weiteren Verhandlungen treffen, um einer Grundsatzentscheidung in dieser Frage näher zu kommen. Der Vorsitzende, Dr. Nikolaus Blum, erwartet bis dahin von beiden Seiten konkrete Lösungsoptionen.