Regelungen für das Duale Studium und Teilnehmende im Sozialpädagogischen Einführungsjahr (SEJ) beschlossen. Außerdem: Dienst an Probewochenenden für nebenamtliche Kirchenmusiker zukünftig besser vergütet.

Nürnberg, 26.05.2021 Nebenamtliche Kirchenmusiker und -musikerinnen erhalten zukünftig mehr Geld, wenn sie am Wochenende proben. Dies hat die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ARK) jetzt beschlossen. So werden anders als bislang nebenamtliche Kirchenmusiker für Proben am Wochenende zukünftig nicht mehr nur pauschal bezahlt, sondern für die gesamte Dauer der Probe. Dies gilt etwa für Chorproben, die oftmals über ein gesamtes Wochenende stattfinden. Zudem werden auch die Präsenz bei Besprechungen teilweise und - als Folge der Coronapandemie immer wichtiger - die Vorbereitung digitaler Angebote entsprechend der realen Arbeitszeit bezahlt. Ferner hat der Dienstgeber künftig für Vertretungen zu sorgen, Sitzungen und Besprechungen sind im Benehmen zwischen Pfarramt und Kirchenmusiker festzusetzen.

Studierende, die im Raum der Diakonie ein duales Studium nach dem Berufsbildungsgesetz absolvieren, erhalten während ihres Ausbildungsteils ab dem 1. September 2021 zwischen 1.043 Euro im ersten und 1.225 Euro im vierten Ausbildungsjahr. Studierende, die ein dreijähriges duales Studium im Rahmen des Pflegeberufegesetzes (PflBG) absolvieren, erhalten zukünftig zwischen 1.173 Euro im ersten und 1.354 Euro monatlich im dritten und letzten Ausbildungsjahr. Hinzukommt in allen Fällen eine monatliche Zulage von 150 Euro.

 

Ebenfalls festgelegt wurden die Entgelte für Teilnehmende im Sozialpädagogischen Einführungsjahr (SEJ). Sie erhalten ab dem 1.9.2021 eine monatliche Vergütung in Höhe von mindestens 325 Euro. Für Regionen mit einem angespannten Arbeitsmarkt empfiehlt die ARK jedoch ausdrücklich, diesen Betrag zu erhöhen und zwar auf mindestens 510 Euro.

 

Die ARK Bayern ist das oberste Tarifgremium für die Evangelisch-Lutherische Kirche und ihre Diakonie in Bayern. Ihre Entscheidungen betreffen derzeit rund 117.000 Mitarbeitende. Die ARK besteht aus 16 unabhängigen Mitgliedern. Sie ist paritätisch besetzt mit je vier Vertreterinnen und Vertretern der Mitarbeitenden im kirchlichen Dienst, der Mitarbeitenden im diakonischen Dienst, der kirchlichen Körperschaften und der Träger diakonischer Einrichtungen. Sie beschließt insbesondere Regelungen zu Abschluss und Inhalt von Arbeitsverträgen und ist für das Aushandeln von Entgelten zuständig. Die Beschlüsse der ARK sind verbindlich und wirken normativ.