Wechsel im Vorsitz der ARK-Bayern. Bezahlung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst der Kirche erfolgt ab 2020 nach TV-L. Einmalzahlung für KITA-Mitarbeitende

Nürnberg/München, 1. August 2019.  Dr. Günther Bauer, Vorstand der Inneren Mission München, ist ab 1. Oktober 2019 der neue Vorsitzende der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ARK Bayern).   Die Wahl erfolgte in der letzten Sitzung der ARK, die Ende Juli in Nürnberg tagte. Bauer tritt die Nachfolge von Günter Popp an, der den Vorsitz der Kommission seit 2018 innehatte. Die Kommission beschloss zudem die Bezahlung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst gemäß dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) ab 2020.

 

Bauer betonte nach seiner Wahl die Bedeutung des diakonischen Tarifwerks, der „Arbeitsvertragsrichtlinien“ (AVR Bayern), für die Personalwirtschaft kirchlich-diakonischer Träger. „Dies gilt insbesondere für die Gewinnung von Fach- und Führungskräften. Im Wettbewerb mit anderen Tarifwerken zeigen die AVR Bayern hier ihre Stärke“, so Bauer. Er brachte zudem erneut einen Steuerfreibetrag für gemeinwohlorientierte Berufe ins Gespräch. „Mehr Netto vom Brutto - dies bedeutet mehr Geld für die Mitarbeitenden, ist aber auch eine handfeste Form der gesellschaftlichen Anerkennung weit über die bekannten Sonntagsreden hinaus.“

 

Zu Bauers Stellvertreter wurde Klaus Klemm, Vorstandsmitglied des Verbands Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Bayern (vkm-bayern), gewählt. „Wir alle stehen für die Idee der Dienstgemeinschaft. Diese Dienstgemeinschaft lebt nicht nur vom gemeinsamen christlichen Auftrag, sondern auch vom gemeinsamen ‚Bohren dicker Bretter‘, vom Suchen und Finden gemeinsamer Lösungen und tragfähiger Kompromisse, und nicht zuletzt von der Wahrhaftigkeit im Umgang miteinander. Dazu will und werde ich meinen Beitrag leisten.“

 

Die ARK beschloss zudem, die Entgelte der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern ab dem Jahr 2020 dem Niveau der Kolleg*innen im Bereich des TV-L anzupassen. Dies, so der bisherige ARK-Vorsitzende Popp, bringe für alle großen Beschäftigungsgruppen im Sozial- und Erziehungsdienst eine erneute Einkommenssteigerung. Beschäftigten in Kindertagesstätten mit einer mindestens 20-jährigen Beschäftigungszeit wird, anteilig ihres Beschäftigungsumfangs, im Januar 2020 zudem eine Einmalzahlung in Höhe von bis zu 450 Euro brutto gewährt.

 

Mit der Wahl von Bauer und Klemm an die Spitze der Kommission stellen damit turnusgemäß wieder die Dienstgebervertreter den Kommissionsvorsitzenden, die Dienstnehmer seinen Vertreter: Der Vorsitz der Kommission, die über das kirchlich-diakonischen Tarif- und Arbeitsrecht und damit auch über die Höhe der jährlichen Entgeltsteigerungen entscheidet, wechselt jährlich zwischen kirchlichen und diakonischen Dienstgeber*innen und Dienstnehmer*innen, so dass innerhalb von vier Jahren jede der vier in der ARK Bayern vertretenen Gruppen einmal den Vorsitz innehat.

 

 

Die ARK Bayern

Nach einem Beschluss der Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern von 1977 wird für die Ausgestaltung des Dienstverhältnisses sowie die Ordnung und Fortentwicklung der Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden in Kirche und Diakonie eine Arbeitsrechtliche Kommission gebildet. Sie beschließt insbesondere Regelungen zu Abschluss und Inhalt von Arbeitsverträgen und ist für das Aushandeln von Entgelten zuständig. Die Beschlüsse der ARK sind verbindlich und wirken normativ.

 

Die ARK Bayern ist das oberste Tarifgremium für Evangelisch-Lutherische Kirche und Diakonie in Bayern. Ihre Entscheidungen betreffen deren derzeit rund 117000 Mitarbeitende. Die ARK besteht aus 16 unabhängigen Mitgliedern. Sie ist paritätisch besetzt mit je vier Vertreterinnen und Vertretern der Mitarbeitenden im kirchlichen Dienst, der Mitarbeitenden im diakonischen Dienst, der kirchlichen Körperschaften und der Träger diakonischer Einrichtungen.